Wer ist Songwriter und was macht ein Arrangeur ? Der "Godfrey-Case" (1985-95)

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Der „Godfrey Case“

 

Robert John Godfrey (The Enid) war Orchesterleiter und -Arrangeur der ersten beiden Platten von Barclay James Harvest, der

selbstbetitelten Debut-LP (1970) und „Once Again“ (1971), und die maßgebliche Kraft, die John, Les, Woolly und Mel dazu gebracht

hatte, überhaupt mit Orchester zu arbeiten. Godfrey hatte ausserdem eine Zeitlang mit Woolly, Mel und Les im „Preston House“

gelebt, nachdem John Lees dort ausgezogen war, war auch live als Orchesterleiter tätig gewesen

und hatte gar ein mal (auf einer 3-wöchigen Spanien-Tour) den erkrankten John Lees ersetzt.

Er war Anfang 1971 von Manager Crowther mit 100 Pfund „ausgezahlt“ worden,

da das Verhältnis zwischen ihm und der Band /ihrem Management immer schwieriger geworden war.

Im Jahr 1985 begann Godfrey einen langwierigen Klageprozess gegen John, Les, Woolly und Mel.

Er behauptete, dass man ihn als „fünftes Mitglied“ hätte aufnehmen wollen und dass ihm als solches anteilige Tantiemen

versprochen worden waren.

Außerdem behauptete er, an jeweils 5 der Kompositionen der ersten beiden Alben nicht nur als Arrangeur sondern auch als

Liedschreiber mitgearbeitet zu haben, und dass ihm daher anteilige Tantiemen zustünden (dies betraf unter anderem die

Bandklassiker „Mockingbird“ und „Galadriel“).

Die „publishing deals“ jedoch waren lediglich für das originale Quartett abgeschlossen worden, das von Beginn an als „Barclay

James Harvest“ galt, und zunächst nicht nur die Tantiemen zu gleichen Teilen unter sich aufteilte, sondern auch sämtliche

Songwriting-Credits vor der Öffentlichkeit.

Wer welches Lied geschrieben hatte und vor allem welche Elemente später durch andere dazukamen – dies ist nach so langer Zeit,

bei einander gegenüberstehenden, unterschiedlichen Aussagen, sehr schwer zu beantworten.

„Galadriel“ allerdings war auf „Once Again“ explizit als John Lees-Komposition angegeben.

Und dass uA „Mockingbird“ ursprünglich aus seiner Feder stammte, war Insidern ebenso klar, wie dass „When the World was Woken“

ein Lied von Les und „The Sun Will Never Shine“ eins von Woolly gewesen war. Ja, keins der zur Disposition gestellten Lieder war

ursprünglich von Godfrey gekommen, aber den Anwälten und Richtern stellte sich die Frage, ob sein Beitrag nicht nur

im Arrangieren lag, sondern ob die Kompositionen selbst ebenso seine Handschrift „mit“-trugen

und, wenn ja, welcher „Anteil“ von ihm stammte.

Und dies nach so vielen Jahren !

Ganz klar (ich würde sagen unstrittig !) ist, dass die Arrangements vor allem von „Dark Now My Sky“, „Mockingbird“ und „Galadriel“

Godfrey's Handschrift tragen. Und man kann hier auch von einer „kompositorischen“ Handschrift sprechen, da er die

Orchesterpartituren zu den Liedern komponierte. Solches tut ein Arrangeur, je mehr Instrumente beteiligt sind, umso größer wird

dadurch auch sein Beitrag zum Lied selbst.

Aber hat er die Lieder allein dadurch schon mit-komponiert ?

Meiner Ansicht nach kommt es darauf an, ob er bereits zur Grundlage beigetragen oder diese

entscheidend verändert hat. Zu beidem benötigt es das Einverständnis des Originalkomponisten,

ebenso, ob er gewillt ist, die Credits zu teilen.

 

Ich möchte ein Beispiel nennen: Ich selbst war ja einst Mitglied eines Ensembles, das sich „Morgenschein“ nannte. Wir nahmen 1984

eine LP namens „Von Anfang an“ auf.

Die Credits zu den Liedern sind alle zwischen mir und meinem damaligen musikalischen Partner

aufgeteilt gewesen. Wir waren, im Kern, „Morgenschein“, und für die LP kamen Musiker aus der Regio dazu, die uns unterstützten.

Der LP Titel selbst stammte von ihm, ich schrieb darauf hin ein Lied dieses Namens.

Ich schrieb den Löwenanteil der Songs, aber für mich war es klar, dass die Credits mit ihm geteilt würden.

Mein Partner sah, aufgrund seiner Beiträge zu den Arrangements, für sich ein „Recht“ darauf,

eine Ansicht, die ich so nicht teilte, da ansonsten auch die anderen Musiker in die Songwriting-Credits miteinbezogen hätten werden

müssen, aber ich war Idealist - und da ich nicht alleine

„Morgenschein“ war und kein Ego-Problem mit mir rumschleppte, war es letztlich doch selbstverständlich für mich, zu teilen, statt

Kleinkriege zu beginnen.

Tatsächlich aber war es nur ein Lied gewesen, an dem er „mitkomponiert“ hatte,

der Titel „Als wär's das letzte Mal“. Der ursprüngliche Song stammte, wie die anderen auch,

aus meiner Feder, aber es schloss sich musikalisch ein weiterer Teil an, der von ihm kam.

Ich war damit einverstanden.

Ausserdem, wie gesagt, stammte der LP-Titel von ihm, und ein weiteres Lied, „Unter der Haut“,

hätte ich sicher nicht ohne seine thematische Anregung für den Text geschrieben.

Und seine Beiträge für die Arrangements waren immens, da er sehr viel Klavierparts und auch Synthesizer beisteuerte.

Von ihm kam auch die Idee, beim finalen Song ein Cello zu nutzen (dessen Part der Cellist

dann selbst dazu komponierte).

Aber hatte er die Lieder deshalb mitkomponiert ? Hatte der Cellist den Song mitkomponiert,

zu dessen Arrangement er dann maßgeblich beitrug ?

 

Entschuldigung, nein.

Ich meinerseits hatte, neben meinen Parts auf Gitarre und Bass, bei bestimmten Liedern auch meine Vorstellungen für Flötenparts,

einen Bläsersatz... aber allein deretwegen hätte ich keinen Anspruch

auf Miturheberschaft der Lieder erhoben.

Es wurde sehr viel improvisiert und jeder, der mitmachte, trug sein Scherflein zum Endergebnis bei.

Die Struktur der Songs aber war grundsätzlich durch die Kompositionen vorgegeben gewesen,

und Texte, Akkorde und Gesangsmelodien standen fest.

Dies waren – eben bis auf das Ende von „Als wär's das letzte Mal“ - jedoch meine.

Und ich habe geteilt, hätte dies damals aber auch in größerem Umfang getan, wenn solcherlei Ansprüche von Seiten der Mitmusiker

ins Spiel gebracht worden wären.

Nur – keiner von ihnen kam auf eine solche Idee. Für die war es klar, dass die Lieder nicht die Ihren waren, sie halfen nur bei ihrer

Umsetzung und „Morgenschein“ beim Realisieren der Platte.

Und es war richtig so, keiner wurde übervorteilt.

Sämtliche Lieder (ausser einem Intro, das aus einem im Nachhinein vertonten, frühen Gedicht von mir bestand),

waren bereits ohne die auf der LP hinzugekommenen Musiker live aufgeführt worden.

Und nachdem die LP erschienen war, gab es weitere Live-Aufführungen einiger dieser Lieder.

In anderen Arrangements, mit anderen Musikern, die zu "Morgenschein" hinzugestoßen waren.

Irgendwie wäre es komisch gewesen, für jede Aufführung z.B. dem Cellisten als "Mitkomponist"

über die Gema Tantiemen zukommen zu lassen, obwohl sein von ihm komponierter Part

in keinem einzigen Konzert erklang. Oder dem Arrangeur des (ursprünglich von mir erdachten !) Bläsersatzes beim Lied

"Selbstgespräch", ohne dass man diesen jemals live gehört hätte.

Auch das Schlagzeug zu den Songs hatte sich verändert, ganz einfach, weil ein anderer Schlagzeuger nun das spielte,

was - seinem Stil entsprechend - nun ihm passend erschien. Auch der Bassist reproduzierte nicht "meine" Bass-Parts.

Die Lieder aber - es waren die selben. Und an deren Urheberschaft hatte sich - zurecht - nichts geändert.

Hätte man ein Arrangement verwendet, das jemand anders komponiert hatte, so wäre es allerdings nur fair gewesen,

diesen bei der Auflistung der Songs für die Gema auch als "Arrangeur" anzugeben.

 

So. Und ich glaube eben nicht, dass Robert John Godfrey tatsächlich mehr tat als zu arrangieren.

Und für diese Arrangements damit die Orchesterparts zu komponieren.

Das ist viel Arbeit gewesen, und ganz sicher ist sein kreativer Beitrag außergewöhnlich -

ebenso außergewöhnlich hoch.

Man kann es vor allem deswegen anders sehen.

Nur hätte er all seine Ansprüche sofort stellen und, notfalls,

auch sofort auf dem Rechtsweg um sie kämpfen müssen.

Er hätte nicht einmal die 100 Pfund von Crowther annehmen dürfen, sondern

umgehend um das klagen, wovon er überzeugt ist, dass es ihm zusteht.

Das, was damals geschah und ihn derart verletzte, dass er noch Jahre später drüber lamentierte -

es ist, so Leid mir das tut, für dieses Business eine „Normalität“,

und verglichen mit dem, was mit der Gruppe „Badfinger“ geschah,

gar eine Lappalie.

Was aber er tat, fast 15 Jahre später – das ist, beim besten Willen, nahe an einem Ärgernis,

und obwohl der Richter ihm „maßgebliche Beiträge“ auch als Komponist zu „Mockingbird“

und „Galadriel“ zusprach ,

sowie „geringere“ Beiträge zu 4 anderen Liedern (und es damit anders sieht auch als ich !),

wurden beide Klagen zurecht abgewiesen und brachten Godfrey kein Geld ein.

 

Wieso ?

Weil es ein Unding ist, nach fast 15 Jahren solche Ansprüche anzumelden,

weil man vom später eintretenden Erfolg der Band, an dessen Zustandekommen

man NICHT (!) beteiligt war, im Nachhinein profitieren will.

Plötzlich erschien da ein großer Kuchen, und Herr Godfrey wollte davon was abhaben.

Der große Erfolg von BJH aber, der hat – ganz gleich wie sehr ich auch Godfrey's Beiträge zu den Frühwerken schätze - so gut wie

nichts zu tun mit Godfrey's Orchesterarrangements,

dafür fast alles mit der harten Arbeit, die man leistete,

um ohne Orchester bestehen zu können.

Was denn blieb dabei von Godfrey's Arrangements übrig, wenn man sich „Mockingbird“

in den Versionen von „Barclay James Harvest Live“ (ihrer ersten Chartplatte), „Live Tapes“

(Top 10 in Deutschland), „Berlin – A Concert for the People“ und auch „Glasnost“ anhört ?

Und dieses Lied ist ja das einzige, das zur Zeit der Mega-Stadion-Konzerte übrig geblieben war.

Kann Godfrey ernsthaft behaupten, dass „dieser“ oder „jener“ Teil des Songs, wie er dann

präsentiert wurde, von ihm „komponiert“ worden war ?

Zuerst war es Woolly's Mellotron, welches das Orchester „ersetzte“.

Er spielte jedoch nicht die Kompositionen Godfrey's „nach“, das wäre unmöglich gewesen.

Bestenfalls hat er, während er nach Möglichkeiten suchte, den Bandsound mithilfe von

Akkordflächen orchestral zu „füllen“, ein paar Melodien in sein Spiel integriert,

die vage auf etwas fußten, das im Klanggewitter des Orchesters MIT DRIN GEWESEN war.

Und später wurde per Klavier und Synthesizer ähnliches getan.

Das Lied selbst aber bewegte sich immer weiter fort von dem, was man auf „Once Again“

hören kann. Was blieb – die Akkorde, die Melodie, der Text und die Struktur.

Schlagzeug, Bass und E-Gitarre (wobei später bestimmte Gitarrenparts vom Synthesizer übernommen wurden) des Originals wurden

dabei perfektioniert – aber waren wohl kaum von Godfrey komponiert worden. Was aber dann bitteschön ?

 

Was um Gottes Willen wollte dieser Mann so viele Jahre nach seiner Mitarbeit ?

Was glaubte er, wäre sein Anteil am großen Erfolg von BJH ?

„Once Again“ begann erst, sich gut zu verkaufen, als die Band den Durchbruch geschafft hatte.

Das ganze Risikounternehmen mit Orchester allerdings hätte diesen Durchbruch beinahe verhindert gehabt, denn es führte BJH an

den Rand der Pleite. Lange Jahre war man noch am „Schulden Abzahlen“. Wie wäre es Godfrey ergangen, wenn er an denen auch

„beteiligt“ gewesen wäre ???

Und die wirklichen Mega-Seller von BJH waren allesamt Scheiben, mit denen Godfrey nichts zu tun hatte.

Vor allem aber – Mit der ganzen Aktion hat Godfrey einen Mann schwer getroffen,

der ihn für einen Freund gehalten hatte: Woolly Wolstenholme.

Woolly hätte, wenn es nach Godfrey gegangen wäre, seinen Ex-Kollegen in den Rücken fallen und „für ihn aussagen“ sollen, um von

der Klage ausgenommen zu werden – quasi als „Kronzeuge“.

Da er dazu aber nicht nur nicht bereit sondern extrem verärgert war (Godfrey hatte ihm in einem persönlichen Gespräch

unmißverständlich gezeigt, dass er nicht auf eine gütliche Einigung,

sondern eben aufs Klagen aus war, was nicht nur Woolly's Loyalität auf die Probe sondern auch seine finanzielle Reserven zur

Disposition stellte !), wurde die ganze Aktion quasi zum Auslöser

der schrecklichen Depressionen, die letztlich dazu führten, dass Wolstenholme sich das Leben nahm.

Und hier hört (nicht nur) mein Verständnis auf.

 

Später sagte Godfrey, dass er – hätte er gewusst, in welcher Weise es Woolly treffen würde -

auf die Klage verzichtet hätte. Dass er mit einer „gütlichen Einigung“ - einem Zugeständnis bezüglich der Credits plus 2000 Pfund -

zufrieden gewesen wäre.

Dass er nichts anderes erwartet hätte vom Verfahren als seinen fragwürdigen „moralischen Sieg“,

der nicht nur BJH sondern auch – wegen den Rechtsbeihilfen - den britischen Steuerzahler eine Summe im 6-stelligen Bereich

gekostet hatte, und ihm unterm Strich keinen Cent einbrachte,

da der Richter letztlich beide Klagen abwies (trotz der festgestellten „Miturheberschaft“,

die ihrerseits eine Definitionsfrage bleibt !).

Na toll. Im Nachhinein kann man - scheint bei Godfrey so üblich zu sein - viel behaupten.

Am angerichteten Schaden ändert dies nichts.

In den 10 Jahren, die das Verfahren dauerte, waren Barclay James Harvest energetisch an ihre Grenze gekommen, hatten nach dem

Flop mit „Caught in the Light“ den Vertrag mit Polydor UK verloren,

und die Zeit der großen Erfolge ging unwiderbringlich vorbei.

An diesen Erfolgen aber, so sah es auch der Richter, hatte Godfrey keinen Anteil, weshalb

es gegen jedes gute Gewissen gegangen wäre, seinen Ansprüchen stattzugeben,

die er viel früher hätte geltend machen müssen.

War ihm als „Musical Director“ außerdem versprochen worden, er würde als „fünftes Bandmitglied“ an den Tantiemen beteiligt ?

Ich war nicht dabei, aber die Verlagsdeals beinhalteten nie seinen Namen und nach der Auszahlung durch Crowther

war die Trennung besiegelt. Und dass die Credits für „Galadriel“ von Beginn an an John Lees

gingen, spricht eher dafür, dass – falls Godfrey je so etwas in Aussicht gestellt worden war -

es sich bestenfalls um eine Option gehandelt hatte, über die es innerhalb der Band keine Einigung

gab, auch nicht während Godfrey's Mitarbeit.

Bei den anderen Lieder waren ja als Urheber „Barclay James Harvest“ angegeben,

und dies hätte, wenn der Arrangeur Godfrey hier „mitdrin“ gewesen sein sollte,

genauso für „Galadriel“ gelten müssen. Ganz sicher war das Verständnis innerhalb der Band aber dahingehend, dass die

Orchesterarrangements mit der Urheberschaft des jeweiligen Lieds nichts zu tun hatten.

 

Aus Sicht Godfrey's war Woolly wohl „zu anständig“ gewesen, um seinerseits zu klagen -

und sei es nur wegen „Hymn“, da die Band ja bis 1997 noch Bandeinspielungen seines Arrangements (und seiner Performance) bei

Konzerten benutzte.

Aber dies hatte er seinen Ex-Kollegen quasi „geschenkt“.

Woolly war in der Tat sehr anständig, wie es sich für einen Freund auch gehört.

Nicht nur, dass er sich nicht von Godfrey hat instrumentalisieren lassen,

er wäre auch nie auf die Idee gekommen, bei einem Lied, das er nicht geschrieben hatte,

Ansprüche auf Miturheberschaft anzumelden.

Nein, er bezahlte den Preis für seine (künstlerische) Freiheit.

Er bezahlte außerdem einen hohen Preis für seine Integrität.

Man kann zweifellos sagen, dass Woolly den höchsten Preis bezahlt hat, einen viel zu hohen dazu.

Es hat mich wütend gemacht, dass er sich trotzdem hat ungebührlich beschimpfen lassen „müssen“

dafür, dass er einen Preis entgegennahm für seine kompositorischen Beiträge zur Musik von BJH.

Jener, der es tat, weilt nicht mehr unter uns, aber er tat Unrecht damit – und anderen Aussagen,

die mir bitter aufstießen, als sie mir zu Augen kamen.

Robert John Godfrey wiederum ist inzwischen, meinen Informationen nach, an Alzheimer erkrankt.

Noch ist es nicht so schlimm, dass er nicht mehr auftreten könnte mit „The Enid“,

vielleicht also kann Woolly's Beispiel auch ihn noch daran erinnern, was Freundschaft bedeutet.

Und dass man solchen Freunden besser nicht derart in den Rücken fällt.

Sonst sind sie irgendwann nicht mehr da, auch für ihn nicht.

Denn nein: „So groß wie Pink Floyd“ (wie Godfrey meint),

wären BJH mit ihm mMn nie geworden (obwohl "Träumen" erlaubt ist).

So groß wie sie – ohne Orchester aber als richtige Band – aber dann tatsächlich wurden

das wäre ohne Woolly nicht passiert.

Aber um solche "Größe" war's diesem Mann nie gegangen – und auch nicht um irgendwelche Preise.

Und das ist es, was einen wirklich großen Mann auszeichnet,

auch wenn er seinen „letzten Kampf“ dann so bitter verloren hat.

Und dieser Kampf wäre höchstwahrscheinlich ohne den sogenannten „Godfrey-Case“

überhaupt nicht auszufechten gewesen.

Eine Schande, dass so ein Mensch überhaupt hat um seine Existenz bangen müssen.

Eine himmelschreiende Schande und Ungerechtigkeit.

An welches Gericht aber soll ich meine Klagen über eine solche richten ?

 

Rupi im Januar 2014

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